ERDBESTATTUNG

Nachdem wir den Verstorbenen/die Verstorbene eingebettet haben, wird er/sie in die Friedhofshalle überführt. Die Überführung erfolgt zu dem Friedhof, an dem auch die Beisetzung stattfindet. 

Die Erdbestattung ist die traditionelle Art einer Bestattung. Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person in einem Holzsarg auf einem Friedhof in verschiedene Grabmöglichkeiten beigesetzt. Diese können, je nach Friedhofssatzung, Einzel- oder Doppelgräber, Familiengräber oder Wiesengräber sein.

Die Erdbestattung ist die erste bekannte Bestattungsform. Eine Erdbestattung wird auch als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungsform her. Eine Bestattung darf frühestens ab der 48. Stunde nach dem Tod und muss bis zum 10. Tag nach dem Tod erfolgen. Eine Verkürzung oder Verlängerung dieser Fristen ist unter besonderen Gründen und Auflagen mit Absprachen des Ordnungsamtes, des Friedhofsamtes und des Gesundheitsamtes möglich.

FEUERBESTATTUNG

Im Wandel der Zeit treten jedoch durch die Feuerbestattung weitere Bestattungskulturen hervor. Bei einer Feuerbestattung wird die verstorbene Person, die wie bei der Erdbestattung in einen Sarg eingebettet wurde, in ein Krematorium überführt und dort kremiert bzw. eingeäschert. Bevor die Einäscherung erfolgen kann, müssen alle erforderlichen Unterlagen und Urkunden vorliegen und eine Freigabe durch einen Amtsarzt erfolgen. Diese amtsärztliche Untersuchung erfolgt im Krematorium und ist ein fester Bestandteil des Ablaufes einer Feuerbestattung, die nur durch eine staatsanwaltschaftliche Freigabe, z.B. bei einem Leichenfund mit nicht natürlicher Todesursache, umgangen werden kann.

Nach der Kremierung einer verstorbenen Person wird die Asche in eine Urne gefüllt und versiegelt. Anhand einer aufgedruckten Einäscherungsnummer, die jede verstorbene Person zu Beginn dieser Maßnahme erhält, sowie den Namen der verstorbenen Person auf dem Deckel, kann man später nachvollziehen, um welche verstorbene Person es sich handelt. Die Urnen können in den verschiedensten Arten bestattet werden. So ist es z.B. möglich, die Urne auf hoher See (z.B. Nord- und Ostsee), in einem Ruhewald, in einer Urnenwand, auf dem Friedhof in einem Erdgrab oder wenn gewünscht, anonym zu bestatten. Die Bestattung in einem Erdgrab ist auch in den verschiedenen Gräberarten möglich.

In Würde Abschied nehmen.

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